Schulanmeldung 2024/2025

Schulanmeldung 2024/2025

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Gymnasium. Vor Ihnen liegt der Wechsel an eine weiterführende Schule. Wir geben an dieser Stelle wichtige Hinweise, wie Ihr Antrag unsere Schule erreicht.

Sie überlassen uns Ihre Unterlagen als Einwurf in den Briefkasten der Schule oder auf dem Postweg und senden Sie diese bis zum 01.03.2024 an das Joliot-Curie-Gymnasium, Wilhelmsplatz 5 in 02826 Görlitz.

Dazu gehören:

  1. das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4 (in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen Bildungsberatung – als Original)

  2. die Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule

  3. eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis

  4. den ausgefüllten Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten, sofern Ihnen kein Aufnahmeantrag für das Gymnasium vorliegt, finden Sie diesen hier

  5. ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht

  6. ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehindertenausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten, Entwicklungsbericht oder Förderplan – als Kopie

  7. ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist

  8. Formular Fremdsprachenwahl - Wir bitten alle Sorgeberechtigten dieses Formular auszufüllen

Weitere Informationen, z.B. zum kriterienbezogenen Auswahlverfahren oder zur Schüleraufnahme ohne Bildungsempfehlung entnehmen Sie der Anlage Information zum Aufnahmeverfahren in die Klassenstufe 5 für das Schuljahr 2024/25 hier.

Alle Anträge, die bis zum Einsendeschluss bei uns eingehen, werden gleich behandelt.

Auf dem Weg zum Abitur müssen die Schülerinnen und Schüler eines Gymnasiums zwei Fremdsprachen erlernen. An unserem Gymnasium ist Englisch ab Klassenstufe 5 die erste Fremdsprache. Die Wahl der zweiten Fremdsprache findet laut SOGYA §18 Abs. 4 bis zum Ende der Klassenstufe 5 statt.
An unserer Schule gibt es diesbezüglich eine Besonderheit zu beachten. Wenn Ihr Kind als zweite Fremdsprache Latein erlernen möchte, dann ist diese Entscheidung bereits bei der Anmeldung zu treffen. Die Schülerinnen und Schüler der Lateinklasse werden von Klasse 5 bis Klasse 9 in Latein unterrichtet und erhalten nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 9 das Latinum anerkannt. Ab Klasse 10 erlernen diese Schülerinnen und Schüler dann bis zum Abitur Französis
ch. Sie finden die Anmeldung für das Fremdsprachenlernen hier. Dieses Formular ergänzt dann als Nr. 8 die oben genannten Unterlagen. 
Alle anderen an unserer Schule aufgenommenen Kinder treffen ihre Fremdsprachenwahl dann endgültig während der 5. Klasse. Dabei gibt es die Wahl zwischen Französisch und Polnisch. Ein Rechtsanspruch auf Unterricht in einer bestimmten Fremdsprache besteht nicht, vgl. §18 Abs. 4 SOGYA.

Legen Sie den Unterlagen ein formloses Schreiben bei, wenn wir besondere Umstände zum Antrag kennen und berücksichtigen sollen.

Erst im Mai 2024 wird über Ihren Antrag entschieden. Die Entscheidung geht Ihnen auf dem Postweg am 13.05.2024 zu. 

Sofern Ihnen die Anmeldung auf dem Postweg nicht möglich ist, vereinbaren Sie bitte telefonisch (03581 407531) einen Termin.

Mit freundlichen Grüßen

V. Grinszek-Kebsch
Schulleiterin

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